Kabine, Cockpit, Vorfeld: Flugbegleiter*innen gehören zu den am stärksten lärmexponierten Berufsgruppen
Wir denken beim Thema Berufskrankheiten meist an Müdigkeit, Rückenprobleme oder kosmische Strahlung. Kaum jemand spricht über die Ohren. Dabei gehören Flugbegleiter*innen zu den am stärksten lärmexponierten Berufsgruppen in Deutschland – mit einer Belastung, die sich still und schleichend ins Gehör frisst.
Wo der Lärm uns trifft
In der Kabine herrscht während des Reisefluges ein Dauerschallpegel von rund 75–85 dB(A) – vergleichbar mit einer belebten Hauptstraße, aber über viele Stunden am Stück. Triebwerksgeräusche, Klimaanlage, Bordküchen-Trolleys, Bordansagen und Passagierlärm summieren sich zu einer konstanten Hintergrundbelastung, der ihr Schicht für Schicht ausgesetzt seid. Auf der Langstrecke bedeutet das bis zu 14 Stunden Dauerbeschallung.
Noch kritischer ist das Vorfeld. Beim Boarding über die Treppe, bei der Außenreinigung oder wenn ihr euch in der Nähe laufender Triebwerke aufhaltet, können Spitzenpegel von 100–140 dB(A)erreicht werden. Schon 30 Sekunden ungeschützt neben einem startenden Triebwerk können das Innenohr dauerhaft schädigen.
„Das Tückische ist: Es tut nicht weh. Der Schaden entsteht still, über Jahre – und fällt meist erst beim Hörtest auf, wenn ein erheblicher Teil der Funktion bereits unwiederbringlich weg ist.“
Was im Ohr passiert
Das Innenohr besitzt keine Regenerationsfähigkeit. Die feinen Haarzellen in der Cochlea, die Schallwellen in Nervenimpulse übersetzen, sterben bei zu starker oder zu lang andauernder Lärmbelastung einfach ab – und wachsen nicht nach. Die Folgen entwickeln sich typischerweise in dieser Reihenfolge:
- Tinnitus – ein Dauerton oder Pfeifen, oft erstes Warnsignal nach intensiven Diensten
- Hochtonverlust – man hört noch, aber Konsonanten und hohe Stimmen werden undeutlicher
- Permanente Schwerhörigkeit nach Jahren kumulativer Belastung
Was das Gesetz sagt
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), die die EU-Richtlinie 2003/10/EG in deutsches Recht umsetzt, ist eindeutig:
| Auslösewert | Pflicht des Arbeitgebers |
|---|---|
| ab 80 dB(A) | Gehörschutzmittel bereitstellen, Unterweisung anbieten |
| ab 85 dB(A) | Gehörschutz muss getragen werden, Lärmbereiche kennzeichnen |
| ab 87 dB(A) | Exposition muss technisch reduziert werden |
Für Kabinenpersonal ist die Anwendung dieser Verordnung in der Praxis oft unzureichend umgesetzt – obwohl die Pegel im Flugbetrieb diese Schwellenwerte regelmäßig überschreiten. Hier habt ihr als Beschäftigte das Recht, aktiv nachzufragen.
Was ihr selbst tun könnt
Im Alltag an Bord: Hochwertige In-Ear-Gehörschutzstöpsel (SNR 25–30 dB) schützen auch auf der Langstrecke zuverlässig. Besonders empfehlenswert sind Musiker-Gehörschutzstöpsel mit Filtern – sie dämpfen gleichmäßig über alle Frequenzen, sodass Durchsagen und Gespräche verständlich bleiben, der Gesamtpegel aber sinkt.
Auf dem Vorfeld: Hier gilt ohne Ausnahme – nie ohne Gehörschutz in der Nähe laufender Triebwerke. Das klingt selbstverständlich, wird aber beim schnellen Turnaround häufig ignoriert. Auch auf dem Weg zur Treppe beim Boarding gilt: Ohren schützen, bevor ihr das Flugzeug erreicht.
Vorsorge beim Arbeitgeber einfordern: Ihr habt das Recht auf regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen inklusive Audiometrie (Hörtest). Das ist in der LärmVibrationsArbSchV verankert. Sprecht euren Betriebsarzt oder die Personalvertretung aktiv darauf an – besonders wenn ihr bereits gelegentliches Klingeln oder Pfeifen in den Ohren wahrnehmt.
Kurz gesagt: Gehörschäden sind dauerhaft, entwickeln sich schleichend – und sind weitgehend vermeidbar. Wer regelmäßig fliegt, sollte Gehörschutz genauso selbstverständlich einpacken wie die Uniformjacke. Euer Gehör macht keine Überstunden, um sich zu erholen.
Quellen: LärmVibrationsArbSchV (BGBl. 2007 I Nr. 24), EU-Richtlinie 2003/10/EG, DGUV Information 209-023 „Lärm am Arbeitsplatz“, WHO Environmental Noise Guidelines for the European Region (2018).